Dabei sein

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Wer sind wir?

„Was, Sie machen das nicht hauptberuflich?“ Diese Frage hören Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren immer wieder. Viele Menschen glauben, dass die Einsatzkräfte, die nach fünf bis zehn Minuten am Schadensort eintreffen, mit dieser Tätigkeit ihr tägliches Brot verdienen. Doch dem ist nicht so: Die meisten Feuerwehrangehörigen leisten ihren Dienst freiwillig und ehrenamtlich. So gibt es in Bayern neben „nur“ 7 Berufsfeuerwehren, „stattliche“ 7.723 Freiwillige Feuerwehren.

Struktur der Wehr

Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz muss jede Gemeinde dafür sorgen, dass in ihrem Gebiet drohende Brand- und Katastrophengefahren beseitigt und ggf. wirksam bekämpft werden. Auch bei anderen Notfällen oder Notständen ist eine ausreichende technische Hilfe sicherzustellen. Um dieser Pflicht im öffentlichen Interesse nachzukommen, müssen die Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten. Sie haben darüber hinaus die notwendige Löschwasserversorgung sicherzustellen und diese aufrecht zu halten. Die Freiwillige Feuerwehr ist Pflichtaufgabe und Einrichtung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.

Oberster Dienstherr der Wehr ist der/die (Ober-)Bürgermeister/in der Gemeinde oder der Stadt. Die Wehrleitung obliegt dem Kommandanten/der Kommandantin, der/die für die Organisation, Ausbildung und die Einsatzbereitschaft der Wehr verantwortlich ist.

Vereinbarkeit mit Beruf & Familie

Der Dienst bei der Feuerwehr kann von jeder Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, geleistet werden und endet mit dem 63. Lebensjahr. Jugendliche vom 12. bis 16. Lebensjahr können zuvor bereits in einer Jugendfeuerwehr auf den aktiven Dienst vorbereitet werden.

Soweit nicht anders bestimmt, ist der Feuerwehrdienst freiwillig und ehrenamtlich: Alle Mitglieder der Wehr leisten also unbezahlten Dienst an ihren Mitmenschen. Und zwar Tag und Nacht, sowohl während ihrer Arbeitszeit als auch in der Freizeit – verbunden mit allen Herausforderungen und Schwierigkeiten, die dies mit sich bringt.

Unter dem Motto „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“ leisten Feuerwehrdienstleistende Ausbildungsveranstaltungen und Sicherheitswachen – und natürlich den Einsatzdienst selbst. Hierfür müssen sie von ihrem jeweiligen Arbeitgeber freigestellt werden, der wiederum kann den Verdienstausfall bei der Gemeinde geltend machen.

Trennung Aktive Wehr & Verein

Genau genommen besteht eine Freiwillige Feuerwehr in Bayern in der Regel aus zwei Teilen. Einerseits ist sie als sogenannte „gemeindliche Einrichtung“ als Organ der Gemeinde tätig. Andererseits wird die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr“ auch für den Feuerwehrverein genutzt. Dieser ist in der Regel ein eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein mit gewählter Vorstandschaft und Mitgliedern und stellt den Großteil der aktiven Mannschaft der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr. Unter anderem finanziert er auch feuerwehrtechnische Zusatzausstattungen der aktiven Wehr, deren Kosten von den Kommunen aufgrund knapper Kassenlage nicht übernommen werden können. So unterstützen die Feuerwehrvereine ihre Kommunen beispielsweise bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung oder durch Eigenleistungen auf unterschiedlichste Art. Auch die Brandschutzerziehung kann vom Verein übernommen werden.

Natürlich fördert der Feuerwehrverein die Kameradschaft seiner Mitglieder auch durch Veranstaltungen und Aktivitäten. In vielen Gemeinden erfüllt er zudem eine wichtige soziale Komponente: Er organisiert die Maibaumaufstellung oder Faschingsveranstaltungen, sichert Festumzüge ab oder bietet Ausflugsfahrten an.